Wer kennt sie nicht, die Beweisnot der beweisbelasteten Partei. Weniger bekannt ist, dass sie doch Berücksichtigung finden kann:
Grundsatz
- Berücksichtigung bei der Beweiswürdigung durch das Gericht
Ausnahme
- Umkehr der Beweislast, insbesondere dann, wenn die Gegenpartei durch ihr verhalten die Beweiswürdigung bewusst vereitelt hat
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