Rechtsbegehren Einleitung Das Rechtsbegehren ist in verschiedener Hinsicht bestimmt bzw. eingegrenzt: Grundsatz Eingrenzung Klagegegenstand Geldforderung Mängelbehebung Antrag auf vorsorgliche Beweisabnahme Gleichzeitige Geltendmachung mehrerer Ansprüche Hauptklage Widerklage Drucken / Weiterempfehlen: