Streit über das Vorliegen von Umständen, welche den Unternehmer über die Toleranzgrenze von 10 % hinaus zur Kostenüberwälzung auf den Bauherrn berechtigen sollen (Preisgefahr des Bauherrn?)
Streit, ob die Mehrkosten eine Folge von Bauherren-Bestellungsänderungen bzw. –Verzögerungen sind und daher keine Kostenansatzüberschreitungs-Mehrkosten darstellen und von der Mehrkostenberechnung auszuklammern sind oder, ob es sich um – mangels Preisabrede – nach Aufwand zu vergütende Mehrkosten handelt
Beweislast dafür, dass keine Preisabrede für die Bestellungsänderungs- oder Verzögerungs-Mehrkosten besteht und, dass daher die Mehrkosten nach Aufwand im Sinne von OR 374zu vergüten sind
Unternehmer
Beweislast für Minderleistungen von Bestellungsänderungen im Vergleich zum ursprünglich geplanten bzw. verabredeten Werk, welche bei der Kostenüberschreitungsberechnung entlastend mit zu berücksichtigen sind
Bauherr
Weiterführende Literatur
BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 313 f.