diejenige Partei, die eine Globalpreisvereinbarung anruft
Circa-Preis
Definition
(nicht im Gesetz oder in den SIA-Normen 118 erwähnter) Sonderfall des Pauschalpreises, bei dem eine nicht unter- oder überschreitbare Preisgrenze von +/- 10 % verabredet ist
Beweislast
diejenige Partei, die eine Circa-Preisvereinbarung anruft
keine Preisabrede
Definition
Parteien haben keine Vergütungsvereinbarung getroffen
Unternehmer hat Anspruch auf einen Preis nach Massgabe des Wertes der Arbeit und seiner Aufwendungen (OR 374), d.h. nicht auf Ersatz seines effektiven Aufwandes, sondern des Aufwandes, der für eine mängelfreie Ausführung genügt hätte
diejenige Partei, die geltend macht, es bestehe keine Preisabrede
Ungefährer Kostenansatz
Definition
Unternehmer übernimmt Werkherstellung unter Kostenschätzung insofern verbindlich, als dem Bauherrn bei unverhältnismässiger Überschreitung den Rechtsbehelf von OR 375 Abs. 2 zusteht
diejenige Partei, die den ungefähren Kostenansatz anruft resp. der Bauherr, der den Eintritt der Voraussetzungen für den Rechtsbehelf von OR 375 Abs. 2 geltend macht
Weiterführende Literatur
BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 304 ff.