Bauherren-Selbstverschulden
Grundsätzliches
Definition des Selbstverschuldens
Selbstverschulden = Einstehen müssen des Bauherrn für ein vertragswidriges Fehlverhalten, zu eigenen Lasten
Grundlagen
OR 369
Art. 166 Abs. 4 SIA-Norm 118 (inhaltliche Identität mit OR 369 )
Anwendungsbeispiele
Fehlerhafte Ausführungsweisungen des Bauherrn oder seines Architekten (Planers)
Mangelhafter Baugrund
Bauherrenlieferung eines mangelhaften oder ungeeigneten Werkstoffes
Nachteilige Unternehmervorschrift (Beizug eines dem Bauherrn genehmen, aber unfähigen Subunternehmers)
Mangelhafte Arbeit eines Vorunternehmers
Mangelhafte Vorleistungen des Bauherrn (bei Eigenleistungen)
usw.
Abmahnpflicht des Unternehmers
Gesetzgeber-Motiv
Grössere Sachkompetenz des Unternehmers als des Bauherrn
Einschränkung beim fachkundigen Bauherrn bzw. seiner sachkundigen Vertretung
Abmahnung von nicht fachunkundigem oder nicht sachverständig vertretenem Bauherrn
Grundsatz
Unternehmer trifft stets eine Abmahnungspflicht, infolge seiner Prüfungspflicht
Ausnahme
Nutzlose Abmahnung
Bauherren-Festhalten an der fehlerhaften Weisung
Bauherren-Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Weisung
Überholende Kausalität
Mangel wäre aus einem andern Grund ohnehin eingetreten
Abmahnung von fachkundigem oder sachverständig vertretenem Bauherrn
Grundsatz
Keine Unternehmer-Abmahnungspflicht hinsichtlich sachverständiger Weisungen, bei Nichterkennen der Mangelhaftigkeit
Ausnahme
Unternehmer-Abmahnungspflicht, wenn er die Fehlerhaftigkeit der sachkundigen Weisung erkennen muss
Offensichtliche Fehlerhaftigkeit
Unternehmer-Nachprüfungspflicht
kraft (Werk-)Vertrag
kraft berechtigter Erwartungshaltung des Bauherrn, nach Treu und Glauben
kraft wesentlich höheren Unternehmer-Sachverstands als jener des Bauherrn
Präzisierung
OR 369 normiert, dass die Mängelrechte bei Selbstverschulden dahinfallen würden
Bei Selbstverschulden entstehen indessen Mängelrechte gar nicht oder höchstens teilweise
Inhalt
Anforderungen
Die Abmahnung hat wie folgt ausgestaltet zu sein:
ausdrücklich
klar
bestimmt
Ungenügen
Nicht ausreichend sind:
konkludentes Verhalten
blosse Reklamation oder Belehrungen, namentlich über vorteilhaftere Ausführungslösungen
vage Andeutungen
Erfordernis eines Haftungsablehnungs-Hinweises für den Fall des Festhaltens an der Weisung?
Umstritten, aber empfehlenswert
Form
OR-Werkvertrag
SIA-Werkvertrag
Schriftform, als Beweis- und nicht als Gültigkeits-Erfordernis (vgl. Art. 25 Abs. 2 SIA-Norm 118)
Adressat
ausreichend
Bauherr persönlich oder sein Vertreter (Architekt/Planer)
nicht ausreichend
Abmahnung bloss an die Hilfsperson des Vertreters (zB Bauführer; vgl. BGE 95 II 51 )
Rechtsfolgen
Keine Unternehmer-Haftung
Alleinige Mängelursache ist Folge
einer fehlerhaften Bauherren-Weisung oder Vertreter-Weisung
trotz rechtsgenügender Unternehmer-Abmahnung oder Fehlen einer Unternehmer-Abmahnpflicht
= ausschliessliches Bauherren-Selbstverschulden gemäss OR 369
Kein Bestellerselbstverschulden | werk-vertrag.ch
Unternehmer-Haftung
Fehlerhafte Bauherren- oder Vertreter-Weisung ist nicht einzige oder ausschliessliche Mängelursache
Mangel ist teilweise dem Unternehmer zuzurechnen
= beschränktes Selbstverschulden des Bauherrn (Mitverschulden)
Teil-Entlastung des Unternehmers in analoger Anwendung nach OR 44
Anwendungsfall
Pflichtwidriges Unternehmer-Nichterkennen der Fehlerhaftigkeit der Weisung und Verletzung seiner Abmahnungspflicht
Voraussetzungen | werk-vertrag.ch
Kein Bestellerselbstverschulden | werk-vertrag.ch
Erhebliche oder mindererhebliche Mängel | werk-vertrag.ch
Unternehmer-Beweislast
Ausgangslage
Streit darüber, ob ein alleiniges Bauherren-Selbstverschulden oder ein Bauherren-Mitverschulden (beschränktes Selbstverschulden) vorliegt
Beweislast des Bauherren-Selbstverschuldens (Weisungsfehlerhaftigkeit + Erfüllung der Abmahnungspflicht (Abmahnung mit ausreichendem Inhalt an den zutreffenden Adressaten) oder Fehlen einer Abmahnpflicht (Bauherren-/Vertreter-Sachverstand oder Nutzlosigkeit einer Abmahnung))
Bauherren-Beweislast
Ausgangslage
Streit darüber, ob trotz Weisungsfehlerhaftigkeit und trotz Fehlens einer Unternehmer-Abmahnungspflicht dem Bauherrn trotz seines Selbstschuldens Mängelrechte zustehen
Beweislast für eine Abmahnungspflicht trotz seines Sachverstandes (Offensichtliche Weisungs-Fehlerhaftigkeit oder für die Verletzung der vertraglichen Unternehmer-Nachprüfungspflicht oder für die Verletzung der „Treu und Glauben-Abmahnung“ infolge grösseren Sachverstands des Unternehmers
Weiterführende Literatur
BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 321 ff.
Weiterführende Judikatur
Grundsätzliches
Unternehmer-Beweislast
Bauherren-Beweislast
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