Die Führung eines Bauabrechnungs-Prozesses setzt u.a. voraus:
genaue Befassung mit der Abrechnungsmaterie
- Mehraufwand ohne Leistungsänderung
- Mehraufwand aufgrund Leistungsänderung
- Höhe der Mehrvergütung
- Nachtragsbestellungen
- Bestellungsänderung
- Regiearbeiten
- uam
Anspruchsvoraussetzungen
- Vertragsgrundlage
- Leistungserbringung
- Erfüllung Anzeigeobliegenheit
- etc.
Behauptung, Bestreitung und Substantiierung
Beweis
Weiterführende Informationen
- Zivilprozess | zivilprozess.ch