Die sachliche Zuständigkeit ihrer Gerichte wird von den Kantonen für ihr Gebiet bestimmt. Dabei werden vor allem folgende Kriterien angewandt:
- Streitwert (im Streit liegender Interessenwert)
- Verfahrensart
- Art der Streitsache
Sind mehrere Gerichte sachlich zuständig, bestimmt i.d.R. ein Obergericht oder Kantonsgericht das zuständige Gericht (vgl. für den Kanton Zürich: § 126 GOG ZH / Obergericht des Kantons Zürich)
Weiterführende Informationen
- Sachliche Zuständigkeit | zivilprozess.ch