Einleitung
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes löst für die anrufende Partei vorfrageweise und für das betroffene Gericht nach Anrufung (von Amtes wegen) folgende Zuständigkeitsfragen aus:
Informationen zum Bauprozess
Die Anrufung eines ordentlichen Gerichtes löst für die anrufende Partei vorfrageweise und für das betroffene Gericht nach Anrufung (von Amtes wegen) folgende Zuständigkeitsfragen aus: