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Bauprozess

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Vergleichsbemühungen

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Da Bauprozesse sehr komplex, aufwändig und kostenintensiv sind sowie die Beweisergebnisse oft keine Klarheit erbringen, werden viele Streitigkeiten ohne Urteil durch Vergleich erledigt. Zu den vorlaufenden Vergleichsbemühungen ist zu erwähnen:

Zeitpunkt

  • vorprozessual
  • vor oder nach dem 2. Schriftenwechsel
    • bei Handelsgerichten üblich nach dem ersten Schriftenwechsel
      • gewisse Offenlegung von Schwächen eines Parteistandpunktes
        • Möglichkeit zum Auskorrigieren im zweiten Schriftenwechsel
    • nach abgeschlossenem Schriftenwechsel
    • nach Vorliegen des Gerichtsgutachtens (Expertise)
  • in weiteren Verfahrensstadien, bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils

Vor- und Nachteile

  • Vorteil
    • Lösungsfindung vor Anfall weiterer Anwaltskosten bzw. bei meistens reduzierten Gerichtskosten
  • Nachteil
    • Gewisse Offenlegungen und Argumentationsweisen erlauben der Gegenpartei prozess-taktische Überlegung für den Fall einer Nichteinigung

Vorbereitung

  • Sitzungsvorbereitung Parteien
    • Vergleichschancen sind stark von der Sitzungsvorbereitung abhängig
      • Je nach Situation keine Teilnahme von Entscheidungsträgern
        • Vermeidung von Emotionen
        • Kein Entscheidungszwang in der Sitzung (keine Übereilung)
      • Festlegung, welche Punkte verhandelbar sind und welche nicht
      • Festlegung des Zahlenmaterials
        • worst case
        • nice to have
        • best case
      • Festlegung allgemeine „Schmerzgrenze“
    • Sitzungstaktisches Vorgehen
      • Timeout-Planung
      • zweite Sitzung nur unter den Baufachleuten
      • dritte (Bereinigungs-)Sitzung Anwälte + Baufachleute
      • o.ä.
  • Sitzungsvorbereitung Richter / Gericht
    • Ergänzungsfragen an die Parteien (richterliche Fragepflicht)
    • Aktenkenntnis
    • ev. Vertragsauslegung
    • Kenntnis Parteibehauptungen und –standpunkte
      • in tatsächlicher Hinsicht
      • in rechtlicher Hinsicht
      • bestrittene (relevante) Punkte (Beweisabnahme)
      • unbestrittene Punkte (keine Beweisabnahme)
      • Notwendigkeit eines Gerichtsgutachtens
    • Vorstellung über die Prozessabwicklung
    • Erstellung eines Referates für Prozesschancen-Einschätzung im Rahmen einer Referentenaudienz
      • Entwicklung eines Vergleichsvorschlages
        • Materieller Punkt
        • Kosten- und Entschädigungsfolgen
        • Höhe der Gerichtskosten bei Prozessabschreibung infolge Vergleichs
        • etc.
    • Darlegungen durch den Richter für Vergleichsgespräche
      • Präsentation von Vergleichsansätzen
      • Zuordnung zu den jeweiligen Parteistandpunkten
      • Parteien sollen in die Lage versetzt werden, die konkreten Vergleichsansätze zu beurteilen und selber für Vergleichslösungen weiter zu entwickeln
    • Darlegung des Prozessfortgangs durch den Richter im Falle einer Nichteinigung
      • Statement, ob Prozess entscheidungsreif oder nicht
      • Milestones, auch bezüglich weiterer Kautionierungen / Gerichtskosten
  • Textentwurf für eine Vergleichsvereinbarung durch Parteivertreter
  • Scheitern einer materiellen Einigung
    • Ernennung eines Schiedsgutachters
    • Einleitung eines Mediationsverfahrens
    • Suche nach Lösungen zu einem teil-gemeinsamen Vorgehen
    • Festlegung der strittigen und nichtstrittigen Punkte
  • Weiteres Vorgehen bei Scheitern der Vergleichsgespräche
    • Mitteilung an das Gericht
    • Widerruf der Prozesssistierung
    • etc.

Vergleichsbereitschaft

  • Darlegung Prozessstoffs durch den Richter
    • Materiell-rechtliche Probleme
    • Prozessuale Probleme
  • Beizug Fachrichter
  • Positionen-Detaillierung als Lösungsweg
    • Elementierung der Vergleichsvorschläge nach den eingeklagten einzelnen Ansprüche, die bei einer Urteilsfällung Teil einer Klagegutheissung bzw. Klageabweisung sind
    • Detaillierung der Chancen und Risiken der Einzelsummen mit fortlaufender Einigung über Teilsummen soll zu einem Gesamtvergleich führen
  • Zielsetzung in den Vergleichsbemühungen durch den Richter
    • Klare Zielsetzung
    • Aufforderung zu einer gewissen Beweglichkeit an die Parteien
    • Kein Verfallen zu billigem Nachgeben gegenüber einer unerbittlich auftretenden Partei
    • Achtung auf Ausgewogenheit und auf Relation zu den Prozesschancen/Prozessrisiken der Parteien
  • Taktisches Gespür des Richters
    • für Spannungen unter den Parteien
    • Ausgleichende Argumentationsweise und Gesprächsführung

Vergleichsverhandlungen und Abschlussförderung

  • Rollende Lösungssuche
  • Parteien nicht vor einem Vergleich gehen lassen, ausser bei Aussichtslosigkeit, eine Einigung zu erzielen
    • Gewährung von Rücksprache mit dem Entscheidungsträger im Rahmen eines Timeouts
    • Vergleich unter Widerrufsvorbehalt

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