LAWINFO

Bauprozess

QR Code

Behauptungslast, Bestreitungslast + Substantiierung

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aufgrund der Erläuterungen unter dem Titel „Sachverhaltsfeststellung“ gilt folgendes:

Tatsachenbehauptung

Behauptungslast

  • Die Behauptungslast trifft den Kläger, der Geld oder Mängelbeseitigung fordert

Substantiierung

  • Die Tatsachenbehauptung muss so umfassend und klar konkretisiert sein (Substantiierung), dass darüber Beweis abgenommen werden kann

Tatsachenbestreitung

Bestreitungslast

  • Obliegenheit des Beklagten, die klägerischen Behauptungen zu bestreiten
  • Eine unterlassene Bestreitung gilt als Anerkennung der klägerischen Behauptungen

Substantiierung

  • Ausreichend, wenn die zweckentsprechend konkretisiert wird, um den Tatsachenbehauptenden zu der ihm obliegenden Beweisführung zu motivieren
    • Bauabrechnungsstreitigkeiten
      • Bezeichnung der Positionen, die der Bauherr nicht anerkennt
        • zB Bezeichnung nicht erbrachter Leistungen
        • zB Bezeichnung doppelt fakturierter Leistungen
      • Baumängel
        • Bezeichnung des Mangels oder der Mangelsymptome (Ortung des effektiven Mangels ist je nach Antrag Sache des Gerichtsgutachtens)
          • zB Rissbildung (nicht kompatibler Mörtelaufbau)
          • zB ungenügende Statik (Senkungen)
  • Einschränkung
    • Beweisbefreite Partei muss nicht auch darlegen, weshalb eine bestrittene Behauptung unrichtig ist

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.