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Bauprozess

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Antrag auf vorsorgliche Beweisabnahme

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Antrag auf Durchführung einer vorsorglichen Beweisabnahme sind nicht auch die Expertenfragen zu formulieren:

Feststellung des mangelhaften Zustands

Grundsatz

  • Die Formulierung der Expertenfragen ist Sache des Gerichts
  • Der Beweisabnahme-Antrag hat das Beweisthema so umschreiben, dass es dem Gericht möglich ist, die Expertenfragen festzulegen bzw. auszuformulieren

Usanz

  • In der Praxis formuliert oft der Antragsteller die Expertenfragen und das Gericht stellt auf den Fragenkatalog des Antragstellers ab

Ursachenfeststellung und Expertenvorschläge

Gegenstand

  • Mängelursache
  • Verschuldensanteile der am Baumangel beteiligten Planer und Unternehmer
  • Sanierungsmassnahmen
  • Mängelbeseitigungskosten

Ausdrückliche Beantragung

  • Will der Beweisabnahme-Antragsteller diese weiteren Expertenauskünfte erhältlich machen, so muss der dies ausdrücklich beantragen
  • Zur Zulässigkeit vgl.
    • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 1522

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