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Bauprozess

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Vorsorgliche Beweisaufnahme

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Baufortschritt und Zeitenlauf bzw. ein Handlungsbedarf können eine vorsorgliche Beweisaufnahme notwendig machen:

Voraussetzungen

  • Unzumutbares Abwarten des Prozessausgangs
    • Wesentliche Nachteile eines Zuwartens v.a. für den Kläger
    • Vergrösserung des Schadens
    • Erhöhung der Sanierungskosten
  • Glaubhaftmachung / Zeitpunkt
    • nicht wieder gut zu machende Nachteile
    • vor Anhängigkeit des Bauprozesses
  • Beweismittel
    • Sachverständigengutachten (Gerichtsgutachten
    • Augenschein des Gerichts
    • Amtlicher Befund (protokollarisch u/o fotografisch festgehaltener Zustand)
      • Feststellungen, die ohne Fachkenntnisse getroffen werden können
      • zB Rissprotokoll
    • Grundsätzlich alles ausser einer Beweisaussage, weil diese erst im Hauptverfahren abgenommen werden kann

Vorteile

  • Feststellung des Werkzustands bzw. des Mangels
    • Beweismässig definitive Festhaltung des aktuellen Zustands (auch: Feststellung zum „ewigen Gedächtnis“)
    • Einschätzung des mutmasslichen Ausgangs eines Bauprozesses
  • Gutachterbeurteilung
    • Gutachterbeurteilung kann zu Meinungsänderungen bei Parteien führen
    • Gutachtereinschätzung kann zu einem Überdenken bei der Prozessbereitschaft oder zu Vergleichsverhandlungen führen
  • Beurteilung der Prozessaussichten
    • Motivation zur einvernehmlichen Mängelbehebung und Prozessvermeidung
    • Präjudizierende Wirkung des Beweisaufnahmegutachtens auf den mutmasslichen Prozessausgang
    • Berücksichtigung allfälliger Einwendungen und Einreden der Gegenpartei
  • Einigung
    • Unterziehen sich die Parteien dem Beweisaufnahme-Gutachten, kommt ihm die Bedeutung eines faktischen Schiedsgutachtens zu
  • Ausdehnung der Fragestellungen
    • Frage nach der Sanierungsmöglichkeiten und deren Kosten
    • Frage nach den Verantwortlichkeiten und den Haftungsquoten der Beteiligten
  • Möglichkeit zur Mängelbehebung durch Ersatzvornahme vor Prozessende
    • Keine Inkaufnahme des mangelhaften Zustands während der ganzen Prozessdauer

Weiterfürhende Literatur

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