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Bauprozess

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Fachgericht oder Sachverständiger?

Rechtsgebiet:
Bauprozess
Stichworte:
Bauprozess, Bauzivilprozess
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Spezialwissen

Die Beurteilung des für den Ausgang von Baustreitigkeiten relevanten Sachverhaltes erfordert meistens ein spezifisches Fachwissen.

Diese Beurteilung erfordert Kenntnisse im Bereiche:

  • Regeln der Baukunde
  • Fachnormen
  • Technische Fachnormen
  • Anwendbares Recht
    • Werkvertragsrecht (OR)
    • SIA-Normen
  • Baupläne, Offert-Unterlagen, Baubeschriebe uam

Wissensbeschaffung

Dabei ergibt sich das Problem, dass – abgesehen von Spezial- bzw. Schiedsgerichten oder Handelsgerichten (mit ihren Fachrichtern der entsprechenden Berufsgattung) – vielen staatlichen Gerichten das erforderliche spezielle Wissen abgeht. Diesfalls haben sich die Gerichte das erforderliche Fachwissen zu verschaffen.

Parteiautonome Steuerung durch Gremium-Bestimmung

Für die Bauparteien stellt sich schon bei Redaktion bzw. Abschluss des Bauvertrages die Frage nach der zuständigen Instanz. Soll ausgewichen werden auf:

Schiedsgericht mit Fachrichtern

Sachverständiger

Sachverständigen-Gutachten
  • Beurteilung baukundlicher Sachfragen
  • Erfordernis der präzisen Herausschälung der zu beurteilen Fakten aus dem Prozessstoff, und zwar durch eindeutige und klare Fragestellungen
  • Urteilsgrundlage bilden die Sachverständigen-Antworten ans Gericht
  • Sachverständigengutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
  • Abgrenzung Gerichtsgutachten
Schiedsgutachten
  • Entscheidungskompetenz des Sachverständigen als Schiedsgutachter
  • Experte (und nicht Richter) macht die Ergebnissubsumtion unter das Recht
  • Die Grenzen zwischen technischen und juristischen Fragen ist manchmal fliessend
  • Schiedsgutachten

Literatur

  • LOCHER HORST, Das private Baurecht, 3. Auflage, München 1983, S. 339

Weiterführende Informationen

Alternativen
  • Gremien-„Auswahl“

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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